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Thorsten Fischer

      Seminare

BAFA Förderung

 

Wer wird gefördert?

 

Kleine und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

 

1. Die vor der Beratung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäf­tigt haben.

2. Einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr

    als 43 Mio. Euro erzielt haben.

 

 

Wer kann einen Antrag stellen?

 

Antragsteller/­in ist das beratene Unternehmen.

Das Antragsformular ist unter https://www.beratungsfoerderung.net/antrag/beratung abrufbar.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

- der Beratungsbericht

- die Beraterrechnung

- der entsprechende Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis

- De­minimis­ Bescheinigung

 

Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Ab­schluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungs­kosten bei einer Leitstelle einzureichen.

 

Weitere Informationen zur Beratungsförderung sowie zu den Richtlinien über die

Hotline Beratungsförderung des BAFA Tel.: 06196­908­57

Was ist Ziel der Förderung?

 

Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unterneh­mensberatung einen Anreiz zu geben, externes Know­how in Anspruch zu nehmen.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung.

Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und aus­

gezahlt.

 

Was wird gefördert?

 

Allgemeine Beratungen

zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziel­len, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen einschließlich begleiten­ der Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater.

 

Spezielle Beratungen

– Technologie­ und Innovationsberatungen

– Außenwirtschaftsberatungen

– Qualitätsmanagementberatungen

– Kooperationsberatungen

– Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen

– Beratungen im Vorfeld eines anstehenden Unter­nehmensratings mit dem Ziel der Beseitigung

  ratingrelevanter Schwachstellen                           

 

Darüber hinaus werden gefördert:

- Umweltschutzberatungen

- Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der Beschäftigten sowie

  zur Förderung der Arbeits­ und Beschäftigungsfä­higkeit

- Beratungen für Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden

- Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von      

  Familie und Beruf

 

Erforderliche Inhalte der Beratungen:

- Analyse der Unternehmenssituation sowie der Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag

- Verbesserungsvorschläge

- konkrete Handlungsempfehlungen

- detaillierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Vorschläge in die betrieblichen Praxis

 

Die Inhalte der Beratung müssen in einem Beratungs­bericht dokumentiert werden.

 

Wer darf beraten?

Selbstständige Berater/­innen bzw. Beratungsunterneh­men, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus der entgeltlichen Unternehmensberatung bzw. Schulung erzielen, über die für den Beratungsauftrag erforderli­chen Fähigkeiten verfügen und zuverlässig sind.

 

Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen, wozu unter anderem gehört, dass sich der Berater der Prüfung durch das BAFA unterzieht und in der Beraterdatenbank des BAFA gelistet wird. Sie finden mich wenn Sie in der Beratersuche unter Beratername „Thorsten Fischer“ eingeben

 

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

 

Unternehmen können Zuschüsse erhalten in Höhe von

- 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten

  Bundesländern einschließlich Berlin

- 75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen

  Bundesländern einschließlich des Regierungs­bezirks Lüneburg

 

Je Antragsteller/­in können innerhalb der Geltungsdau­er dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander

getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem

Höchst­betrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro.

 

Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz­ und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unter­

nehmerinnen und Migranten/­innen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.beratungsfoerderung.info

oder beim

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Str. 29 - 35

65760 Eschborn

Tel.: 06196 908-570