
Bereitschaft zur Spitzenleistung
Mit System zum Erfolg

Thorsten Fischer
Seminare
BAFA Förderung
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
1. Die vor der Beratung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt haben.
2. Einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr
als 43 Mio. Euro erzielt haben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsteller/in ist das beratene Unternehmen.
Das Antragsformular ist unter https://www.beratungsfoerderung.net/antrag/beratung abrufbar.
Dem Antrag sind beizufügen:
- der Beratungsbericht
- die Beraterrechnung
- der entsprechende Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis
- Deminimis Bescheinigung
Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten bei einer Leitstelle einzureichen.
Weitere Informationen zur Beratungsförderung sowie zu den Richtlinien über die
Hotline Beratungsförderung des BAFA Tel.: 0619690857
Was ist Ziel der Förderung?
Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externes Knowhow in Anspruch zu nehmen.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung.
Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und aus
gezahlt.
Was wird gefördert?
Allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen einschließlich begleiten der Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater.
Spezielle Beratungen
– Technologie und Innovationsberatungen
– Außenwirtschaftsberatungen
– Qualitätsmanagementberatungen
– Kooperationsberatungen
– Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen
– Beratungen im Vorfeld eines anstehenden Unternehmensratings mit dem Ziel der Beseitigung
ratingrelevanter Schwachstellen
Darüber hinaus werden gefördert:
- Umweltschutzberatungen
- Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der Beschäftigten sowie
zur Förderung der Arbeits und Beschäftigungsfähigkeit
- Beratungen für Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden
- Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf
Erforderliche Inhalte der Beratungen:
- Analyse der Unternehmenssituation sowie der Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag
- Verbesserungsvorschläge
- konkrete Handlungsempfehlungen
- detaillierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Vorschläge in die betrieblichen Praxis
Die Inhalte der Beratung müssen in einem Beratungsbericht dokumentiert werden.
Wer darf beraten?
Selbstständige Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus der entgeltlichen Unternehmensberatung bzw. Schulung erzielen, über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten verfügen und zuverlässig sind.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen, wozu unter anderem gehört, dass sich der Berater der Prüfung durch das BAFA unterzieht und in der Beraterdatenbank des BAFA gelistet wird. Sie finden mich wenn Sie in der Beratersuche unter Beratername „Thorsten Fischer“ eingeben
Wie hoch ist der Zuschuss?
Unternehmen können Zuschüsse erhalten in Höhe von
- 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten
Bundesländern einschließlich Berlin
- 75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen
Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg
Je Antragsteller/in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander
getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem
Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro.
Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unter
nehmerinnen und Migranten/innen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Weitere Informationen finden Sie unter www.beratungsfoerderung.info
oder beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-570